Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS, Fachschule) oder berufsbildenden höheren Schule (BHS) ist ein erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen davon sind Latein und Geometrisches Zeichen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände).
In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmeprüfung erforderlich (siehe Tabelle).
Hinweise:
Die Schüler/innen müssen eigenständig zu den Prüfungsterminen erscheinen, es erfolgt keine weitere Verständigung.
Bitte mitbringen: Schreibgerät, Lineal
Als Entschuldigung für ein Nichtantreten können nur berechtigte Gründe, z.B. Krankheit anerkannt werden. Sollte ein Kanditat an dem Prüfungstermin verhindert sein, dann bitten wir um sofortige Mitteilung 03357 42490.
Für Informations- und Beratungsgespräche steht den Erziehungsberechtigten während des Aufnahmeverfahrens der Direktor oder ein/e Bildungsberater/in zur Verfügung.
Aufnahme in |
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HLW |
keine AP |
AHS, NMS vertiefend |
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AP |
Nur für NMS grundlegend ab Note Befriedigend |
WF |
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Positiver Abschluss der 8. Schulstufe |
AP = Aufnahmeprüfung |