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Pflichtpraktikum

Zwischen dem 3. und 4. Jahrgang müssen unsere Schülerinnen und Schüler laut Lehrplan ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 12 Wochen absolvieren. 

Das Praktikum ist nicht nur im Tourismus, sondern in allen Bereichen der Wirtschaft bzw. auch in Gesundheitsbetrieben bzw. im Sozialbereich möglich.

Zur Erlangung der Berufsbezeichnung „Tourismuskauffrau/-mann“ bzw. der Gewerbeberechtigungen im Tourismus ist jedoch ein dreimonatiges Praktikum im Tourismus Voraussetzung.

Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. 

Auf folgender Website: www.ferialpraxis.info findet man aktuelle Praxisstellen von Betrieben.